Der Weg zu Ihrem eigenen Haus in Frankreich
Unser Immobilienservice für Sie : · Vorvertrag Ausgangspunkt jeden Immobilienkaufs und -verkaufs ist der Vorvertrag, in dem alle wichtigen Informationen wie Flächen, Garantien und Fristen niedergelegt sind. Im Vorvertrag werden verschiedene auflösende Klauseln zum Schutz des Käufers gesetzlich festgelegt. Erst wenn alle diese Klauseln aufgehoben sind, wird der notarielle Akt vollzogen. Beim Abschluß des Vorvertrages wird eine Anzahlung von 5% fällig.
· Verträge und Dokumente Alle Verträge und Dokumente sind in französischer Sprache verfasst und nur in Französisch gültig. · Rücktrittsrecht Der Verbraucherschutz ist in Frankreich sehr hoch angesetzt. Nach Abschluß des Vorvertrages haben Sie noch eine gesetzlich festgelegte Frist von 7 Tagen, um ggf. von dem Vertrag wieder zurückzutreten. Der Vorvertrag wird vom Notar geprüft, sofern Ungereimtheiten auftreten, kann der Käufer von dem Kauf zurücktreten. In diesen beiden Fällen des Rücktritts erhält der Käufer seine Anzahlung zu 100% zurück.
· Achtung! Anders als nach deutschem Recht lösen nach französischem Recht auch schon privatrechtliche Vereinbarungen (z.B. Kaufvorvertrag) ohne notarielle Beteiligung Verpflichtungen aus, z.B. ist der Vorvertrag abgesehen von den vereinbarten nud gesetzlichen Rücktrittsrechten bindend.
· Kreditvertrag Bereits vor Abschluß des Finanzierungsvertrages, d.h. des Kreditvertrages, muß klargestellt sein, welches Beleihungsobjekt in welchem Land der hypothekarischen Sicherung zugrunde liegen soll.
· Notar Der Notar hat die Aufgabe, die Parteien darüber zu informieren, welche Hypothekenbelastungen und sonstige Belastungen, wie z.B. Nießbrauch, auf der Immobilie lasten. Der Käufer hat grundsätzlich die Wahl des Notars. So kann er durchaus bei einem Hauskauf in Südfrankreich einen Notar im Elsaß ernennen. Besteht der Verkäufer auf seinen Notar im Süden, so kann er diesen hinzuziehen. Dem Käufer entstehen dadurch keine Mehrkosten. · Kaufnebenkosten Die Notarprovision liegt bei ca. 6-9% des Kaufpreises und enthält die Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch sowie die Grunderwerbssteuer. Für Neubauobjekte muß mit ca. 2,8% gerechnet werden, da keine Grunderwerbssteuer anfällt. · Grunderwerbssteuer Die Grunderwerbssteuer (droits de mutation) beträgt in Frankreich für gebrauchte Immobilien je nach Département ca.5,1%. · Hypothek Die Gebühren für die Eintragung einer Hypothek belaufen sich auf ca. 1% der zu finanzierenden Summe.
· Steuern Hauseigentümer sehen sich in Frankreich zwei Steuern gegenüber: die Wohnsteuer (taxe d´habitation), die derjenige zahlt, der am 1. Januar das jeweilige Objekt bewohnt und die Grundsteuer (impôt foncier) die tagesgenau auf die Zeit des Eigentums am Haus berechnet wird.
· Gutachten Beim Erwerb einer Immobile in Frankreich sind verschiedene Gutachten gesetzlich vorgeschrieben: - Termiten (in den ausgeschriebenen Regionen, in denen Termiten vorkommen können) - Loi Carrez (Vermessung der Wohnfläche nach gesetzlich festgelegen Regeln und Normen) - DPE (Energiepass, neu seit November 2006) - Blei bei Objekten die vor 1949 erbaut wurden - Asbest (für Immobilien bis Baujahr 1997) - Bescheinigung über naturelle und technologische Risiken
Die Kosten für die Gutachten trägt der Verkäufer Fragen Sie nach unseren aktuellen Immobilienangeboten ! Alle unsere Angebote finden Sie auch im Internet: www.futterer-immobilier.com |